Je nach Auftragslage werden in manchen Unternehmen öfter einmal Überstunden fällig. Doch nicht immer klar sind die Regelungen zur Bezahlung oder zum Abbau von Überstunden. Im Streitfall ist es deshalb hilfreich, die gesetzliche Lage zu kennen. Arbeitnehmer können z. B. mittels eines Arbeitsrecht Seminars mehr Wissen bekommen.
Auszahlen oder Abbauen?
Jeder Arbeitsvertrag kann die Verpflichtung beinhalten Überstunden abzuleisten, wen ein Bedarf dafür da ist. Dann besteht aber auch die Verpflichtung des Arbeitgebers anzugeben, wie sie wieder abgebaut werden können. Wer zu viele Überstunden ansammeln, jetzt sich der Gefahr aus, dass der Arbeitgeber sie als verfristet ansieht. Das deutsche Gesetz bietet dazu keine Regeln zu den Überstunden. Nur im Arbeitszeitgesetz steht geschrieben, dass an Werktagen höchstens 8 Stunden und im Ausnahmefall sogar 10 Stunden mehr arbeiten dürfen.
Deshalb sollten sich Arbeitnehmer zunächst einmal an den Arbeitsvertrag halten. Darin sind Regeln zu den Voraussetzungen zu Überstunden enthalten. Dort steht auch, ob die Überstunden extra bezahlt werden. Steht in dem eigenen Arbeitsvertrag nichts, kann ein Blick in den geltenden Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung nichts schaden. Heutzutage werden Überstunden allerdings oftmals auch bezahlt. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die Überstunden abgebaut und dafür Freizeit genommen. Regelungen bestehen ausschließlich, wenn Überstunden an Feiertagen, Sonntagen oder nachts gemacht werden. Dann sind Zuschläge angebracht.
Regelungen zum Wochenende
Eine Weiterbildung findet meist an den Wochenenden statt. Diese Überstunden abbauen, kann auch als Freizeitausgleich geschehen. Dieser darf allerdings nicht mit dem Erholungsurlaub zusammen fallen. Dieser muss nämlich auch regelmäßig im Kalenderjahr durchgeführt werden. Eine Frist für diese Durchführung ist der 31. März des Folgejahres. Dabei muss der Erholungsurlaub wirklich auch zur Erholung genutzt werden. Überstunden, die abgebaut werden, müssen hingegen nicht zur Erholung genutzt werden. Außerdem besteht beim Überstundenabbau keine Frist, die bestimmt, wann der Abbau stattfinden muss. Nur ein Tarifvertrag kann eine Regelung diesbezüglich beinhalten. Eine Regelung zum Verfall der Überstunden gibt es nicht.
Das letzte Wort hat sicherlich immer der Arbeitgeber. Denn dieser ist für den betrieblichen Ablauf verantwortlich. Er muss dabei beachten, dass auch der Freizeitausgleich realisiert werden muss. Wenn er dies in der Planung nicht berücksichtigt, können die Überstunden auch nicht verfallen.
Fazit: Genaue gesetzliche Vorgaben zu Überstunden gibt es in Deutschland nicht. Dennoch gibt es in den Unternehmen meist eine inoffizielle Regelung dafür, an die sich alle halten. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann in den Tarifverträgen genaueres Wissen nachlesen. Die Gewerkschaft kann auch bei Streitigkeiten weiterhelfen. Beratungsstellen betreuen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und klagen im Ernstfall.
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